AOP & IGP

AOP & IGP

Die offiziellen Qualitätszeichen AOP und IGP sind traditionellen Erzeugnissen mit regionaler Verwurzelung vorbehalten. Nach der Registrierung durch das Bundesamt für Landwirtschaft dürfen die geschützten Bezeichnungen ausschliesslich für Produkte verwendet werden, welche die Herkunfts-, Verfahrens- und Qualitätsbestimmungen des Pflichtenhefts erfüllen. Unabhängige Zertifizierungsstellen kontrollieren deren Einhaltung.

Die geschützte Ursprungsbezeichnung AOP

(Appellation d’Origine Protégée) bietet Gewähr, dass die Qualitätsprodukte im Ursprungsgebiet erzeugt, verarbeitet und veredelt worden sind.

Die geschützte geografische Angabe IGP

(Indication Géographique Protégée) dient ebenfalls zur Auszeichnung von traditionellen und typischen Spezialitäten einer klar definierten Region. Ein Produkt muss im Herkunftsgebiet entweder erzeugt, verarbeitet oder veredelt werden. Beispielsweise darf das Fleisch für eine IGP-Wurst auch von Tieren stammen, die ausserhalb der Region aufgezogen wurden.

Sowohl AOP- als auch IGP-Produkte tragen den Namen der Region, aus der sie stammen, in ihrer Bezeichnung. Es ist deshalb wichtig, dass die Bezeichnung nur für Produkte verwendet wird, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Ursprung: Die Produkte sind mit der Region verbunden, welche ihnen ihren Namen gibt.
  • Verbindung mit dem Terroir und der Tradition

Schweizer Käse mit AOP-Gütesiegel:

Berner Alp- und Hobelkäse AOP
Emmentaler AOP
L’Etivaz AOP
Le Gruyère AOP
Raclette du Valais AOP
Sbrinz AOP
Tessiner Alpkäse AOP
Tête de Moine AOP
Vacherin Fribourgeois AOP
Vacherin Mont-d’Or AOP
Bloder-Sauerkäse AOP
Glarner Alpkäse AOP

Mehr Informationen unter: www.aop-igp.ch

AOP & IGP

Die offiziellen Qualitätszeichen AOP und IGP sind traditionellen Erzeugnissen mit regionaler Verwurzelung vorbehalten. Nach der Registrierung durch das Bundesamt für Landwirtschaft dürfen die geschützten Bezeichnungen ausschliesslich für Produkte verwendet werden, welche die Herkunfts-, Verfahrens- und Qualitätsbestimmungen des Pflichtenhefts erfüllen. Unabhängige Zertifizierungsstellen kontrollieren deren Einhaltung.

Die geschützte Ursprungsbezeichnung AOP

(Appellation d’Origine Protégée) bietet Gewähr, dass die Qualitätsprodukte im Ursprungsgebiet erzeugt, verarbeitet und veredelt worden sind.

Die geschützte geografische Angabe IGP

(Indication Géographique Protégée) dient ebenfalls zur Auszeichnung von traditionellen und typischen Spezialitäten einer klar definierten Region. Ein Produkt muss im Herkunftsgebiet entweder erzeugt, verarbeitet oder veredelt werden. Beispielsweise darf das Fleisch für eine IGP-Wurst auch von Tieren stammen, die ausserhalb der Region aufgezogen wurden.

Sowohl AOP- als auch IGP-Produkte tragen den Namen der Region, aus der sie stammen, in ihrer Bezeichnung. Es ist deshalb wichtig, dass die Bezeichnung nur für Produkte verwendet wird, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Ursprung: Die Produkte sind mit der Region verbunden, welche ihnen ihren Namen gibt.
  • Verbindung mit dem Terroir und der Tradition

Schweizer Käse mit AOP-Gütesiegel:

Berner Alp- und Hobelkäse AOP
Emmentaler AOP
L’Etivaz AOP
Le Gruyère AOP
Raclette du Valais AOP
Sbrinz AOP
Tessiner Alpkäse AOP
Tête de Moine AOP
Vacherin Fribourgeois AOP
Vacherin Mont-d’Or AOP
Bloder-Sauerkäse AOP
Glarner Alpkäse AOP

Mehr Informationen unter: www.aop-igp.ch

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